Wissenswertes rund die 3DOG camping Zelt-Anhänger und Autodach-Zelte. Vom Führerschein über die 100 km/h Zulassung bis hin zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland.
Für Gespanne gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Bestimmte Fahrzeuge mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr.1 StVO bis zu 100 km/h fahren.
Hierfür müssen zunächst die Anhänger bestimmte technische Voraus-setzungen erfüllen. Alle diese erfüllen Anhängern von 3DOG camping grundsätzlich, so dass sie bei der Zulassung einen entsprechenden Eintrag in die Papieren und den 100 km/h-Aufkleber mit Siegel bekommen. Der Fahrer ist nun allerdings dafür verantwortlich dass die Fahrzeugkombination folgende Vorraussetzungen erfüllt:
Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
zulässige Masse des Anhängers* <= 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs*
Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers* <= 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs*
andere Anhänger (z.B. 3DOG camping) mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers* <= 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs*
Zusätzlich gilt:
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein,
zulässige Masse des Anhängers* <= zulässige Masse des Zugfahrzeugs*,
zulässige Masse des Anhängers* <= zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs*,
Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Aber was bedeutet das jetzt für Anhänger von 3DOG camping?
Die ungebremste Version darf mit 100 km/h gezogen werden, wenn das Zugfahrzeug ABS hat und ein Leergewicht von 2.500 kg. Außerdem darf der beladene Anhänger nur höchstens so viel wiegen, wie im Fahrzeugschein in Feld O.2 angegeben.
Gebremste Anhänger mit 1.000 kg zul. Gesamtgewicht dürfen mit 100 km/h gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 910 kg hat und der beladene Anhänger maximal so viel wiegt, wie im Fahrzeugschein in Feld O.1 angegeben.
* Die Massenangaben können dem Fahrzeugschein entnommen werden:
Leermasse > Feld G, zulässige Masse > Feld F.1
zulässige Anhängelast gebremst > Feld O.1
zulässige Anhängelast ungebremst > Feld O.2
... mit dem neuen Führerschein?
(gilt nur für Deutschland)
Bei den älteren grauen und rosa Führerscheinen gehörten die folgenden Fahrzeuggruppen zur Klasse 3. Anhänger darf jeder, der ursprünglich diese Fahrerlaubnis erworben hat, ziehen. Seit 1999 ist für das Fahren mit einem Anhänger unter bestimmten Umständen eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse BE notwendig.
Kfz bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis 750 kg. Oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten.
Für eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht die Kriterien der Klasse B erfüllt, ist zusätzlich diese Fahrerlaubnis erforderlich.
So, und was heißt das nun für Anhänger von 3DOG camping?
Die ungebremste Version darf jeder ziehen.
Die gebremsten Anhänger mit 1.000 kg zul. Gesamtgewicht darf mit Führerschein Klasse B gezogen werden, wenn das Zugfahrzeug ohne Ladung mindestens 1.000 kg wiegt und ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 2.500 kg hat. Ansonsten ist die zusätzliche Fahrerlaubnis Klasse BE erforderlich.
... mit einem Anhänger im Ausland?
Leider herrscht in den verschiedenen europäischen Ländern noch immer wildes Chaos, was die zulässigen Geschwindigkeiten für Gespanne angeht. Wir haben hier einmal die unterschiedlichen Daten zusammengetragen:
PKW
PKW mit Anhänger
innerorts
Land-/ Schnellstr.
Autobahn
Land-/ Schnellstr.
Autobahn
Belgien
50
90
120
90
120
Bulgarien
50
90
130
70
100
Dänemark
50
80
130
70
80
Deutschland
50
100/∞1
∞2
80
80/1003
Finnland
50
80/100
120
60/80
80
Frankreich
50
90/110
1104/130
90/110
1104/130
Griechenland
50
90
120
80
80
Großbritannien
48
96/112
112
80/96
96
Irland
50
80/1005
120
80
80
Island
50
80/906
-
80
-
Italien
50
904/110/130
1104/130/1507
70
80
Kroatien
50
80/100
130
80
80
Luxemburg
50
90
130
75
90
Malta
50
80
60
Niederlande
50
80/100
120
80
80
Norwegen
50
80/908
90/1009
80
80
Österreich
50
100
130
10010
100
Polen
50/6011
90-11012
130
70
80
Portugal
50
90/100
120
70/80
100
Rumänien
50
90/100
120
80
100
Schweden
50
70/90/110
110
80
80
Schweiz
50
80/100
120
80
80
Serbien
60
80/100
120
Slowakei
60
90/130
130
80
80
Slowenien
50
90/110
130
80
80
Spanien
50
90/100
120
70/80
80
Tschechien
50
90/130
130
80
80
Türkei
50
90/130
130
70
70
Ungarn
50
90/110
130
70
80
Zypern
50
80
110
80
100
1 unabhängig von Beschilderung - bei autobahnähnlichem Ausbau kein Tempolimit,
Richtgeschwindigkeit 130 km/h, ansonsten 100 km/h 2 kein Tempolimit, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h 3 unter bestimmten Voraussetzungen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern 4 bei Regen 5 auf Nationalstraßen 6 bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90 km/h; auf Schotteroberflächen: 80 km/h 7 zweispurige Richtungsfahrbahn: 130; dreispurige Richtungsfahrbahn: 150 (nur bei entsprechender Beschilderung) 8 nur auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen 9 100 km/h auf 2 Strecken in Ost-Norwegen 10 PKW mit schwerem Anhänger: 80 km/h 11 50 km/h von 5 - 23 Uhr, 60 km/h von 23 - 5 Uhr 12 auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder
Fahrtrichtung 100 km/h; auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder
Fahrtrichtung 110 km/h; sonst 90 km/h
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